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16.06.2008
Grandioser Fast-ganz-Erfolg für Florian Pfaff
Major Pfaff zwingt die Bundeswehr abermals in die Knie
München. Mit einem Fast-ganz-Erfolg endete die Verhandlung „Florian
Pfaff gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Beförderung“ am
Freitag, den 13. Juni, vor der 21. Kammer des Bayerischen
Verwaltungsgerichts in München.
Es ging darum, ob die Bundeswehr damit Recht hat, dass Major Pfaff nicht weiter befördert werden kann, weil er nicht uneingeschränkt verwendungsfähig sei, oder ob Florian Pfaff Recht hat, der dagegen geklagt hatte. Major Pfaff sah sich durch den Beförderungsstopp in seinen Rechten als Laufbahnbeamter schwer benachteiligt, zumal seine Dienstbeurteilungen ihn als einen in jeder Hinsicht herausragenden Soldaten kennzeichnen.
Zudem sei sein „Problem“, sein Gewissensvorbehalt bei der Ausübung seines Dienstes, keine querulantische Marotte von ihm. Vielmehr stelle der Gewissensvorbehalt eine entscheidende Rechtsvorschrift im Soldatengesetz der Bundesrepublik Deutschland dar.
Nur drei Armeen der Welt, so Florian Pfaffs Anwalt Ahnert, kennen den rechtlichen Auftrag an Soldatinnen und Soldaten, Befehle u.a. daraufhin zu prüfen, ob durch ihre Befolgung eine Straftat (z.B ein Verstoß gegen das Völkerrecht) begangen würde. Außer der BRD sind dies noch Japan und Italien. Solange diese Rechtsvorschrift gilt, so wurde in der Verhandlung deutlich, schützt sie nicht nur einen Mann wie Florian Pfaff.
Sie verlangt geradezu von allen Soldatinnen und Soldaten, so zu handeln wie er, nämlich die Teilnahme an Rechtsverletzungen und Verbrechen für sich und andere zurückzuweisen. Nach einer relativ kurzen Verhandlung der Kammer dann das Urteil: Die Entscheidung der Bundeswehr, Florian Pfaff nicht zu befördern, wird aufgehoben. Die Entscheidung über die Beförderung wird an die Bundeswehr zurückverwiesen. Die schriftliche Urteilsbegründung wird später erfolgen.
Doch der Vorsitzende Richter stellte schon jetzt klar heraus, dass sie strenge rechtliche Auflagen für die Bundeswehr enthalten wird. Rechtsanwalt Ahnert im Gespräch nach der Verhandlung beim Ablegen der Robe: “Das ist ein voller Erfolg, da das Gericht die Bundeswehr für ihre Entscheidung auf einen ganz schmalen Pfad schickt, wo sie am Ende nicht anders entscheiden kann als in unserem Sinn.“ Jetzt heißt es für alle erstmal auf die schriftliche Urteilsbegründung warten. (ks)
> Süddeutsche Zeitung: "Bundeswehr besiegt."
> Kommentar: "Bald nur noch Philosophen..."
Es ging darum, ob die Bundeswehr damit Recht hat, dass Major Pfaff nicht weiter befördert werden kann, weil er nicht uneingeschränkt verwendungsfähig sei, oder ob Florian Pfaff Recht hat, der dagegen geklagt hatte. Major Pfaff sah sich durch den Beförderungsstopp in seinen Rechten als Laufbahnbeamter schwer benachteiligt, zumal seine Dienstbeurteilungen ihn als einen in jeder Hinsicht herausragenden Soldaten kennzeichnen.
Zudem sei sein „Problem“, sein Gewissensvorbehalt bei der Ausübung seines Dienstes, keine querulantische Marotte von ihm. Vielmehr stelle der Gewissensvorbehalt eine entscheidende Rechtsvorschrift im Soldatengesetz der Bundesrepublik Deutschland dar.
Nur drei Armeen der Welt, so Florian Pfaffs Anwalt Ahnert, kennen den rechtlichen Auftrag an Soldatinnen und Soldaten, Befehle u.a. daraufhin zu prüfen, ob durch ihre Befolgung eine Straftat (z.B ein Verstoß gegen das Völkerrecht) begangen würde. Außer der BRD sind dies noch Japan und Italien. Solange diese Rechtsvorschrift gilt, so wurde in der Verhandlung deutlich, schützt sie nicht nur einen Mann wie Florian Pfaff.
Sie verlangt geradezu von allen Soldatinnen und Soldaten, so zu handeln wie er, nämlich die Teilnahme an Rechtsverletzungen und Verbrechen für sich und andere zurückzuweisen. Nach einer relativ kurzen Verhandlung der Kammer dann das Urteil: Die Entscheidung der Bundeswehr, Florian Pfaff nicht zu befördern, wird aufgehoben. Die Entscheidung über die Beförderung wird an die Bundeswehr zurückverwiesen. Die schriftliche Urteilsbegründung wird später erfolgen.
Doch der Vorsitzende Richter stellte schon jetzt klar heraus, dass sie strenge rechtliche Auflagen für die Bundeswehr enthalten wird. Rechtsanwalt Ahnert im Gespräch nach der Verhandlung beim Ablegen der Robe: “Das ist ein voller Erfolg, da das Gericht die Bundeswehr für ihre Entscheidung auf einen ganz schmalen Pfad schickt, wo sie am Ende nicht anders entscheiden kann als in unserem Sinn.“ Jetzt heißt es für alle erstmal auf die schriftliche Urteilsbegründung warten. (ks)
> Süddeutsche Zeitung: "Bundeswehr besiegt."
> Kommentar: "Bald nur noch Philosophen..."