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09.03.2011
Florian Pfaff kämpft weiter
Gerichtsverhandlung wegen verschleppter Beförderung
Am 1. März fand vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München
erneut eine Verhandlung wegen der ausbleibenden Beförderung von Florian
Pfaff statt.
Der Major, der 2003 zu Beginn des Irak-Krieges seines Dienst aus
Gewissensgründen verweigerte und 2005 vom Bundesverwaltungs-gericht
Leipzig Recht bekam, wird seither von der Bundeswehr mit wechselnden
Begründungen nicht befördert.
In einer Gerichtsverhandlung im Juni 2008 wies das Bayerische
Verwaltungsgericht die Argumentation der Bundeswehr zurück. Sie hatte
vorgebracht, Florian Pfaff könne nicht befördert werden, weil er wegen
seines Gewissens nicht uneingeschränkt verwendungsfähig sei.
Mittlerweile argumentiert die Bundeswehr mit dem angeblich
schlechten Charakter des Soldaten. Beweise für diesen Umstand sieht sie
in seinem Buch und in seinem öffentlichen Auftreten bei Lesungen und
Vorträgen.
Die jüngste Verhandlung endete mit dem Versuch einer gütlichen Einigung und mit der Vertagung der Verhandlung.

Florian Pfaff im Gespräch mit der Presse | Bild: awc_ks |
Die Redaktion dieser Website war im Gerichtssaal vertreten, ein
ausführlicher und zugleich nachdenklicher Bericht der Verhandlung ist hier
in die awc-Bibliothek eingestellt:
> Schittich: Die Kuh muss vom Eis!
Anmerkung: Der Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 02. März 2011 zur Verhandlung ist seit 06.02.2013 aus Kostengründen nicht mehr online auf dieser Website. Interessentinnen und Interessenten erhalten auf Anforderung gern eine private Kopie per E-mail.
Anmerkung: Der Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 02. März 2011 zur Verhandlung ist seit 06.02.2013 aus Kostengründen nicht mehr online auf dieser Website. Interessentinnen und Interessenten erhalten auf Anforderung gern eine private Kopie per E-mail.