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28.03.2013
Florian Pfaff endgültig nicht befördert
Münchner Verwaltungsgericht weist Klage ab
Am Verwaltungsgericht München wurde am 27. Februar 2013 die Klage von Florian Pfaff gegen die Bundesrepublik Deutschland erneut verhandelt und diesmal abgewiesen. Gegenstand der Klage war die Nichtbeförderung des Majors der Bundeswehr seit 2003.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte die Degradierung des Major wegen seiner Dienstverweigerung aus Gewissensgründen beim Beginn des Irakkriegs 2003 nach einem viel beachteten Rechtsstreit im Jahre 2005 aufgehoben und ihn vollständig rehabilitiert.
Danach war eine faktische Beförderungssperre über ihn verhängt worden, die von Beobachtern gelegentlich als „Rachefeldzug“ der Bundeswehr gegen den Major gesehen wurde.

Das neueste Urteil in dieser Sache vom Februar 2013 ist - bezogen auf eine mögliche Beförderung von Florian Pfaff - endgültig. Der Major geht nach geltendem Dienstrecht Ende Mai 2013 in den Ruhestand. Beförderungen werden in der Bundesrepublik Deutschland aber nur für aktive Beamte und Soldaten ausgesprochen.
Zum Weiterlesen:
> Bericht zur Verhandlung: „Majestätsbeleidigung ist wieder ein Delikt.“
(K. Schittich)
> Hommage an Florian Pfaff (Ingrid Schittich)
> Urteil vom 27. Februar 2013 [anonymisierter Auszug]
> Beschwerde Florian Pfaffs gegen die erneute Nichtbeförderung
> FOKUS-Artikel 2005: „Kommando EdeKa“
> OSSIETZKY-Artikel vom 18.05.2013
Zum Nachlesen in dieser Website:
> Artikel zur Verhandlung 2008
> Artikel zur Verhandlung 2011

Der Kläger und sein Anwalt vor der Verhandlung Bild:awc_ks
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte die Degradierung des Major wegen seiner Dienstverweigerung aus Gewissensgründen beim Beginn des Irakkriegs 2003 nach einem viel beachteten Rechtsstreit im Jahre 2005 aufgehoben und ihn vollständig rehabilitiert.
Danach war eine faktische Beförderungssperre über ihn verhängt worden, die von Beobachtern gelegentlich als „Rachefeldzug“ der Bundeswehr gegen den Major gesehen wurde.

Major Florian Pfaff im Gerichtssaal Bild: aws_ks
Das neueste Urteil in dieser Sache vom Februar 2013 ist - bezogen auf eine mögliche Beförderung von Florian Pfaff - endgültig. Der Major geht nach geltendem Dienstrecht Ende Mai 2013 in den Ruhestand. Beförderungen werden in der Bundesrepublik Deutschland aber nur für aktive Beamte und Soldaten ausgesprochen.
Zum Weiterlesen:
> Bericht zur Verhandlung: „Majestätsbeleidigung ist wieder ein Delikt.“
(K. Schittich)
> Hommage an Florian Pfaff (Ingrid Schittich)
> Urteil vom 27. Februar 2013 [anonymisierter Auszug]
> Beschwerde Florian Pfaffs gegen die erneute Nichtbeförderung
> FOKUS-Artikel 2005: „Kommando EdeKa“
> OSSIETZKY-Artikel vom 18.05.2013
Zum Nachlesen in dieser Website:
> Artikel zur Verhandlung 2008
> Artikel zur Verhandlung 2011